Jahresabschluss / Einnahmen-
überschussrechnung

Der Jahresabschluss / die Einnahmenüberschussrechnung ist für uns nicht nur gesetzliche Pflicht – und das sollte es auch für Sie nicht sein! Neben einem ausführlichen und aussagekräftigen Bilanzbericht bzw. Erläuterungen zur Einnahmenüberschussrechnung erhalten Sie durch das gemeinsame Jahresabschlussgespräch eine umfassende betriebswirtschaftliche Analyse Ihres Unternehmens.

Unser Leistungsangebot im Einzelnen:

  • Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und der Steuerbilanz,
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts,
  • Offenlegung bzw. Hinterlegung des Berichts im elektronischen Bundesanzeiger,
  • Eröffnungs-, Zwischenabschluss-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanz,
  • Vorschläge für Ihre Protokolle der Gesellschafterversammlung (bspw. Feststellung Jahresabschluss und Verwendung des Jahresüberschusses bzw. –verlustes),
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung